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Eignungsfeststellungsverfahren
Wie lange dauert das Verfahren für die Zertifizierung als Quereinsteiger?
Das Eignungsfeststellungsverfahren Quereinstieg Allgemeinbildung ist ein 3-stufiges Verfahren, in dem die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen geprüft und die pädagogische Eignung beurteilt wird.
Das gesamte Verfahren dauert 4 bis 5 Monate dauern. Die 4 bis 5 Monate beginnen ab dem Zeitpunkt zu laufen, sobald Sie alle notwendigen Dokumente, beziehungsweise alle von uns nachgeforderten Dokumente hochgeladen haben.
Phase 1 - Überprüfung Ihrer Unterlagen
  • In der 1. Phase wird die Fachverwandtschaft Ihres Studiums und Ihrer Berufserfahrung für die Fächer der Allgemeinbildung Sekundarstufe von der Kommission geprüft.
    Sie bekommen, wenn Sie die 1. Phase bestanden haben keine Bestätigungsmail zugesendet.
Phase 2 - Online-Assessment
  • Sobald Sie in die 2. Phase, das Online-Assessment kommen, erhalten Sie eine automatisch generierte Mail. Dies bedeutet, dass Sie die 1. Phase bestanden haben. Sie bekommen dann zusätzlich noch eine Mail von dem Institut für Psychologie der Universität Graz bezüglich Ihrem Termin und Informationen für das Online-Assessment zugesendet. Bitte diesbezüglich auch unbedingt Ihren Spam-Ordner kontrollieren. Meist bekommen Sie die Bestätigungsmail für das Online-Assessment ungefähr 1-2 Monate nachdem Sie in die 1. Phase gekommen sind.
    Informationen zum Online-Assessment finden Sie hier oder auf unserer Website unter "Downloads".
Phase 3 - Anhörung
  • Nach positiver Absolvierung der 2. Phase erhalten Sie von uns einen Termin zur 3. Phase, der Anhörung. Die Anhörung findet Online über Zoom statt und dauert ungefähr 30 Minuten.
    Hierbei möchte man Sie als Person kennenlernen und es wird das Ein oder Andere hinsichtlich Ihrer Bewerbung gefragt werden. Sie werden auch Ihre Fächerauswahl, den Übergang/Einstieg in den Lehrerberuf, die Lehrpläne Ihrer angegebenen Wunschfächer (wo und wie Sie sich mit Ihrem fachverwandten Studium decken und mit Ihrer Berufspraxis), den berufsbegleitenden Hochschullehrgang, sowie auch Ihre Anliegen und wie es nach der Zertifizierung weitergehen kann besprechen.
  • Bei Verschiebungen oder nicht Erscheinen des Anhörungstermins, müssen Sie mit einer längeren Wartezeit rechnen, bis Sie einen neuen Termin zugeteilt bekommen.
  • Sobald Sie Ihren Anhörungstermin bestätigt haben, ist der Termin für Sie fixiert. Wir senden keine Rückbestätigung aus.
  • Nach positivem Abschluss der Anhörung (und auch der vorigen Phasen) kann es noch 1-2 Wochen dauern (kann auch früher sein), bis Sie eine automatisch generierte Mail bezüglich des Zertifikats erhalten. Bitte hier auch Ihren Spamordner kontrollieren.
  • Bitte beachten Sie, dass die Anhörung auf Deutsch abgehalten wird.
Muss man das Eignungsfeststellungsverfahren machen?
Ja, für die Bewerbung an einer Schule im Bereich Allgemeinbildung benötigt man das bestandene Eignungsfeststellungsverfahren.
Wann und wo kann ich mich für das und Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg Allgemeinbildung anmelden?
Die Anmeldung ist über https://bewerbung.bildung.gv.at möglich. Sie können sich ganzjährig registrieren. Die Zertifizierung ist für die Bewerbung für ausgeschriebene Stellen erforderlich. Um an der Hauptausschreibung für Stellen an Schulen im April teilnehmen zu können, empfiehlt sich die Registrierung für das Eignungsfeststellungsverfahren bis Ende Jänner.