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Allgemeines über die ZKQ
Die ZKQ, Zertifizierungskommission Quereinstieg, ist für die Zertifizierung der Quereinsteiger/innen in der Sekundarstufe Allgemeinbildung zuständig.

Der Quereinstieg für die Sekundarstufe Allgemeinbildung soll Personen mit einer akademischen (Uni/FH) Ausbildung (Bachelorniveau, mind. 180 EC abgeschlossenes Studium) und entsprechender Berufserfahrung den Umstieg in den Beruf als Lehrer/in ermöglichen.

Der akademischer (Uni/FH) Abschluss muss § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetztes (UG) entsprechen. Davon ausgenommen sind jene Abschlüsse, die etwa gemäß § 87 Abs. 2 UG nicht zur Anrechnung gelangen können. Dies sind außerordentliche Studien z.B. BA (CE) – (Continuing Education), MA (CE) oder diverse außerordentliche MBA- oder LLM-Abschlüsse.
Die Zertifizierungskommission (ZKQ) prüft, ob das abgeschlossenen Studium (Quellstudium) für ein Unterrichtsfach im Quereinstieg fachlich geeignet ist. Dabei werden die jeweiligen, individuell absolvierten Studieninhalte (alle Lehrveranstaltungen gemäß Curriculum) dem Lehrplan (alle Schulstufen der Sekundarstufe bis zur Reifeprüfung) des angestrebten Unterrichtsfachs gegenübergestellt.