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Hochschullehrgang für Quereinsteiger/innen
Wenn Sie Informationen bezüglich des Hochschullehrgangs benötigen, wenden Sie sich bitte direkt, an die von Ihnen ausgewählte Hochschule.
Kann ich zuerst den Hochschullehrgang machen und erst anschließend im Beruf einsteigen?
Der Hochschullehrgang ist berufsbegleitend konzipiert und soll Sie praxisnah bei Ihrem Berufseinstieg begleiten. Daher ist es nicht möglich, den Lehrgang zuerst zu besuchen. Die beiden Einführungswochen schaffen zusätzlich die Grundlage für einen gelungenen Berufseinstieg.
Welche Unterstützung erhalte ich im Hochschullehrgang?
Der Lehrgang begleitet Sie beim Berufseinstieg. Neben bildungswissenschaftlichen Grundlagen bekommen Sie Fachdidaktik in Ihrem Unterrichtsgegenstand vermittelt. Der Lehrgang wird speziell für Quereinsteiger/innen konzipiert und abseits des regulären Lehramtsstudiums angeboten.
Wie umfangreich ist der Hochschullehrgang?
Der Hochschullehrgang besteht aus 15 ECTS pro Semester, die geblockt z.B. an Freitagen und Samstagen, sowie per E-Learning-Elementen absolviert werden können. Für die Absolvierung haben Sie bis zu 8 Jahre nach Dienstantritt Zeit. Konkrete Zeitpläne erhalten Sie von Ihren Kontaktpersonen an Ihrer Pädagogischen Hochschule. Die Kontaktadressen finden Sie am Ende dieser Information.
Welche Inhalte umfasst der Hochschullehrgang?
Der Hochschullehrgang für den Quereinstieg Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) zielt auf eine nachhaltige professions- und wissenschaftsorientierte Ausbildung in den für die Ausübung des Lehrer/innenberufs notwendigen Kompetenzen ab.
Der Hochschullehrgang beinhaltet folgende Themen:
  • Bildungswissenschaftliche Grundlagen: Erziehungswissenschaftliche, psychologische und soziologische Grundlagen des Lehrens und Lernens, lernseitige Unterrichtsgestaltung, Chancen der Diversität, Schulentwicklung und Schulgesundheit.
  • Fachdidaktik Ihres Unterrichtsgegenstands in enger Verknüpfung mit der Praxis: Unterrichtsgestaltung; Gestaltung, Begleitung und Evaluation von fachlichen Bildungsprozessen und Entwicklung eines fachdidaktischen Repertoires; Digitale Kompetenz und Medienkompetenz.
  • Pädagogisch-praktische Studien: Kollegiale Intervision & Reflexion eigener Unterrichtserfahrungen; alternative & fachfremde Praxiserfahrung an anderen Schulformen; Einsatz neuer Medien in Unterricht & Schulleben.
  • Wahlpflichtfächer: Vertiefung ausgewählter spezieller und aktueller pädagogischer Herausforderungen.
Wie erfolgt die Zulassung zum Hochschullehrgang?
Die Zulassung zum Hochschullehrgang erfolgt durch die Pädagogische Hochschule in Ihrem Bundesland. Die Pädagogische Hochschule wird Sie dazu per E-Mail kontaktieren und Ihnen die notwendigen Informationen übermitteln bzw. auch über die Homepage bereitstellen.
Kann ich den Hochschullehrgang in einem anderen Bundesland absolvieren als in jenem, in dem ich an einer Schule angestellt bin?
Ja, das ist möglich. Da sich Bildungsdirektion und Pädagogische Hochschule eines Bundeslands in der Organisation des Onboardings und des Hochschullehrgangs abstimmen, empfiehlt es sich jedoch, den Lehrgang im Bundesland zu machen, in welchem Sie angestellt sind.
Was ist, wenn ich während des laufenden Schuljahres als Quereinsteiger beginnen?
Wer im laufenden Schuljahr angestellt wird, muss die einführenden Lehrveranstaltungen (Einführungswochen) ehestmöglich nachholen. Jede/r, der/die mit Schuljahresbeginn angestellt wird, absolviert die Einführungswochen im August.
Kann ich mein Unterrichtsfach (im HLG Quereinstieg Allgemeinbildung) wechseln?
Nein, das Fach kann im HLG Quereinstieg Allgemeinbildung nicht gewechselt werden. Die Zertifizierungskommission legt im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens fest, für welches Unterrichtsfach Ihr abgeschlossene Hochschulstudium (Uni/FH) fachlich geeignet ist.
Ist ein Wechsel der Pädagogischen Hochschule im laufenden HLG Quereinstieg Allgemeinbildung möglich?
Ja, es wird jedoch empfohlen, den HLG Quereinstieg Allgemeinbildung an der PH zu beenden, an der Sie gestartet haben. Die neue PH entscheidet über die Anerkennung von bisher absolvierten Lehrveranstaltungen auf Basis der hochschulrechtlichen Vorschriften.
Kann ich den HLG Quereinstieg Allgemeinbildung für den Quereinstieg auch für mehrere Fächer absolvieren?
Nein, der HLG Quereinstieg Allgemeinbildung qualifiziert nur für ein Unterrichtsfach, die Curricula sind dementsprechend aufgebaut.
Wie komme ich zur Qualifikation für ein weiteres Unterrichtsfach? Kann ich nach der Absolvierung des HLG Quereinstieg Allgemeinbildung ein Erweiterungsstudium (für ein weiteres Unterrichtsfach) absolvieren?
Für eine Qualifizierung für ein weiteres Unterrichtsfach müssen die Voraussetzungen, die für den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung gelten, auch für das gewünschte, weitere Fach erfüllt werden. Die Beurteilung obliegt der Zertifizierungskommission.
Kann ich den HLG Quereinstieg Allgemeinbildung auch abschließen, wenn ich (zum Beispiel nach dem ersten Jahr) keine Anstellung mehr habe?
Nein, die hochschulrechtlichen Vorschriften legen fest, dass im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses auch die Zulassung zum HLG Quereinstieg Allgemeinbildung erlischt.
Was ist die Konsequenz, wenn ich den HLG Quereinstieg Allgemeinbildung nicht abschließe?
Schließt ein/e Lehrer/in die zusätzlich zu erbringende Ausbildung nicht binnen acht Jahren ab, stellt dies einen Kündigungsgrund seitens des Dienstgebers dar.
Werden - bei Personen, die jetzt per Sondervertrag angestellt sind - bereits erworbene ECTS-Punkte für den neuen HLG Quereinstieg Allgemeinbildung angerechnet?
Bereits absolvierte Prüfungen und Studienleistungen können nach Maßgabe der hochschulrechtlichen Vorschriften unter Umständen anerkannt werden. Bestimmte Fristen und Höchstgrenzen sind zu beachten. So dürfen zum Beispiel keine wesentlichen Unterschiede in den erworbenen Kompetenzen (Lernergebnissen) bestehen. Für die Prüfung und Erledigung von Anerkennungsanträgen ist Ihre Pädagogische Hochschule zuständig.