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Entgelt
Kann ich mein Gehalt verhandeln?
Das Gehalt einer Lehrerin/eines Lehrers ist – anders als in der Privatwirtschaft – nicht durch einen Kollektivvertrag und/oder eine individuelle Vereinbarung bestimmt, sondern gesetzlich geregelt und daher nicht verhandelbar. Die Besoldung besteht aus dem Monatsentgelt einer bestimmten Entlohnungsstufe und gegebenenfalls einer Fächervergütung für besonders arbeitsintensive Unterrichtsgegenstände.
Welche Entlohnungsstufen gibt es?
Das Entlohnungsschema für Lehrerinnen/Lehrer heißt „Pädagogischer Dienst“. Das Monatsentgelt wird vierzehn Mal jährlich ausbezahlt. Folgende Entlohnungsstufen sind definiert:

Entlohnungsstufe
Monatsentgelt (brutto)
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
1
3.401,20 Euro
3,5 Jahren
2
3.870,50 Euro
5 Jahren
3
4.341,00 Euro
5 Jahren
4
4.811,60 Euro
6 Jahren
5
5.282,30 Euro
6 Jahren
6
5.753,00 Euro
6 Jahren
7
6.043,70 Euro
Entlohnungsstufe
1
Monatsentgelt (brutto)
3.401,20 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
3,5 Jahren
Entlohnungsstufe
2
Monatsentgelt (brutto)
3.870,50 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
5 Jahren
Entlohnungsstufe
3
Monatsentgelt (brutto)
4.341,00 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
5 Jahren
Entlohnungsstufe
4
Monatsentgelt (brutto)
4.811,60 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
6 Jahren
Entlohnungsstufe
5
Monatsentgelt (brutto)
5.282,30 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
6 Jahren
Entlohnungsstufe
6
Monatsentgelt (brutto)
5.753,00 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
6 Jahren
Entlohnungsstufe
7
Monatsentgelt (brutto)
6.043,70 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...

Beim Berufeinstieg beginnt eine Lehrerin/ein Lehrer in der Entlohnungsstufe 1. Eine bereits erworbene Berufserfahrung kann aber für eine höhere Einstufung angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Bildungsdirektion die Berechnung der individuellen Vordienstzeiten der Bewerberin/des Bewerbers abgeschlossen hat (Besoldungsdienstalter/BDA). Sollte diese Berechnung nachträglich eine höhere Einstufung als die vorhandene ergeben, wird das Gehalt rückwirkend ausgezahlt.
Wird meine bisherige Berufserfahrung angerechnet?
Wenn meine bisherige Berufserfahrung für die Tätigkeit in dem Unterrichtsgegenstand als „nützlich“ gemäß § 46 Abs. 3 iVm § 26 Abs. 3 VBG anerkannt wird, erhalte ich maximal zwölf Jahre als Vordienstzeiten angerechnet.
Eine Berufstätigkeit ist dann nützlich, wenn ich eine fachliche Erfahrung nachweisen kann, durch die ich in meinem neuen Arbeitsplatz von Beginn an weitestgehend selbstständig arbeiten kann.
Für eine Anstellung als Lehrerin/Lehrerin der Berufsbildung, in der Fachtheorie der Wirtschaftspädagogik oder als Quereinsteigerin bzw. Quereinsteiger ist eine für den Unterrichtsgegenstand fachlich geeignete Berufspraxis Voraussetzung. Diese Berufspraxis wird dann als Vordienstzeit anerkannt, wenn die der Berufspraxis vorangegangene abgeschlossene Hochschulbildung eine geeignete Qualifikation für die wahrgenommene berufliche Tätigkeit dargestellt hat.
Die Berechnung erfolgt individuell auf Basis einer nachweisbaren, entgeltlichen Vollbeschäftigung. Eine Teilzeitbeschäftigung wird anteilig angerechnet. Entsprechende Vordienstzeiten werden angerechnet, wenn die Berufsausübung nach Ausbildungsende (Studienabschluss) erfolgte.
Falls ich bei einer Gebietskörperschaft, bei einer Einrichtung der Europäischen Union oder bei einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der Österreich angehört, tätig war, erhalte ich diese Zeit angerechnet. Auch eine allfällige Zivil- oder Präsenzdienstzeit wird angerechnet.
Auf Basis der mir angerechneten Vordienstzeiten steige ich in eine höhere Entlohnungsstufe auf. Wichtig ist, dass ich fristgerecht meine vollständigen Unterlagen (u.a. Erhebungsblatt, Nachweise zur Berufstätigkeit und Ausbildung, etc.) der Bildungsdirektion als meinem Dienstgeber vorlege, damit dieser die Anerkennung durchführen kann.
Was ist eine Fächervergütung?
Für besonders arbeitsintensive Unterrichtsgegenstände in der Sekundarstufe I und II gibt es zusätzlich zum Gehalt eine Fächervergütung – etwa für die Unterrichtsgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in der 5.-8. Schulstufe). Gemäß § 46e VBG beträgt die Fächervergütung pro Wochenstunde gemäß Lehrfächerverteilung A: 43,2 €; B: 17,6 € und C: 22,6 €. - vgl. RIS (inkl. Valorisierung)
Wer kann mir Auskünfte über mein Entgelt geben?
Auskünfte zum Entgelt erhalte ich von der Bildungsdirektion jenes Bundeslandes, in dem ich unterrichten möchte.
Wie erfolgt die rückwirkende Gehaltsauszahlung?
Falls zum Zeitpunkt der ersten Gehaltszahlung die Anrechnung meiner Vordienstzeiten noch nicht abgeschlossen ist, wird vorläufig ein Gehalt in Entlohnungsstufe 1 ausbezahlt. Die Auszahlung der Differenz zum vollen Grundgehalt erfolgt dann rückwirkend nach Abschluss der Berechnung der Vordienstzeiten/Besoldungsdienstalter (BDA).
Engagement lohnt sich!
Wenn als Lehrerin/Lehrer zusätzlich bestimmte Spezialfunktionen (zB. Mentoring, Bildungsberatung, Praxisschulunterricht, etc.) übernommen werden, gebührt eine monatliche Dienstzulage von bis zu 193,1 EUR brutto.
Stundenausmaß einer vollen Lehrverpflichtung (im pd-Schema)
Die Vollbeschäftigung (volle Lehrverpflichtung) liegt bei 20 bis 22 Wochenstunden mit Unterricht oder qualifizierter Betreuung von Lernzeiten (Tagesbetreuung) und zusätzlichen zwei Wochenstunden für bestimmte Funktionen bzw. Aufgaben (Klassenvorstand, Mentoring etc.).