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Entgelt
Kann ich mein Gehalt verhandeln?
Das Entgelt ist – anders als in der Privatwirtschaft – nicht durch Kollektivvertrag und individuelle Vereinbarung bestimmt, sondern gesetzlich geregelt und daher auch nicht verhandelbar. Die Besoldung besteht aus dem Monatsentgelt einer bestimmten Entlohnungsstufe und gegebenenfalls einer Fächervergütung für besonders arbeitsintensive Fächer.
Was sind Entlohnungsstufen?
Ihr Entlohnungsschema heißt „Pädagogischer Dienst“. Das Monatsentgelt wird vierzehn Mal jährlich ausbezahlt. Folgende Entlohnungsstufen sind definiert:

Entlohnungsstufe
Monatsentgelt (brutto)
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
1
3.401,20 Euro
3,5 Jahren
2
3.870,50 Euro
5 Jahren
3
4.341,00 Euro
5 Jahren
4
4.811,60 Euro
6 Jahren
5
5.282,30 Euro
6 Jahren
6
5.753,00 Euro
6 Jahren
7
6.043,70 Euro
Entlohnungsstufe
1
Monatsentgelt (brutto)
3.401,20 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
3,5 Jahren
Entlohnungsstufe
2
Monatsentgelt (brutto)
3.870,50 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
5 Jahren
Entlohnungsstufe
3
Monatsentgelt (brutto)
4.341,00 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
5 Jahren
Entlohnungsstufe
4
Monatsentgelt (brutto)
4.811,60 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
6 Jahren
Entlohnungsstufe
5
Monatsentgelt (brutto)
5.282,30 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
6 Jahren
Entlohnungsstufe
6
Monatsentgelt (brutto)
5.753,00 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...
6 Jahren
Entlohnungsstufe
7
Monatsentgelt (brutto)
6.043,70 Euro
Vorrückung in die nächste Stufe nach...

Ihre bisherige Berufserfahrung wird Ihnen gegebenenfalls für Ihre Einstufung in eine Entlohnungsstufe angerechnet, sodass Sie nicht in der Entlohnungsstufe 1 starten.
Wird mir meine bisherige Berufserfahrung angerechnet?
Wenn Ihre bisherige Berufserfahrung für die Tätigkeit in dem zertifizierten Unterrichtsfach als nützlich anerkannt wird, erhalten Sie bis zu 12 Jahren als Vordienstzeit angerechnet. Falls Sie im öffentlichen Sektor tätig waren, erhalten Sie diese Zeit im vollen Umfang angerechnet. Eine allfällige Zivil- oder Präsenzdienstzeit zählt als öffentliche Tätigkeit. Damit steigen Sie bereits in einer höheren Entlohnungsstufe in das Gehaltsschema ein.
Was ist eine Fächervergütung?
Für besonders arbeitsintensive Fächer in der Sekundarstufe I und II gibt es zusätzlich zum Entgelt eine Fächervergütung. Diese wird wie folgt berechnet:

Sekundarstufe
Unterrichtsgegenstände
Vergütung pro h (brutto)
Vergütung bei 20h/Woche in diesem Gegenstand (brutto)
1 (5. bis 8. Schulstufe)
Deutsch, Mathematik & Lebende Fremdsprache
30,80 Euro / Wochenstunde
616,00 Euro / Monat
2 (ab 9. Schulstufe)
Deutsch, Fremdsprache, Darstellende Geometrie, Informatik, Mathematik, Physik oder Biologie nur als Schularbeitsfach
39,60 Euro / Wochenstunde
792,00 Euro / Monat
2 (ab 9. Schulstufe)
Biologie, Chemie, Geographie und Wirtschaftskunde, Geometrisch Zeichnen, Geschichte, Haushaltsökonomie und Ernährung, Physik, Psychologie und Philosophie, Rechtskunde, Religion, Sportkunde
16,10 Euro / Wochenstunde
322,00 Euro / Monat
Sekundarstufe
1 (5. bis 8. Schulstufe)
Unterrichtsgegenstände
Deutsch, Mathematik & Lebende Fremdsprache
Vergütung pro h (brutto)
30,80 Euro / Wochenstunde
Vergütung bei 20h/Woche in diesem Gegenstand (brutto)
616,00 Euro / Monat
Sekundarstufe
2 (ab 9. Schulstufe)
Unterrichtsgegenstände
Deutsch, Fremdsprache, Darstellende Geometrie, Informatik, Mathematik, Physik oder Biologie nur als Schularbeitsfach
Vergütung pro h (brutto)
39,60 Euro / Wochenstunde
Vergütung bei 20h/Woche in diesem Gegenstand (brutto)
792,00 Euro / Monat
Sekundarstufe
2 (ab 9. Schulstufe)
Unterrichtsgegenstände
Biologie, Chemie, Geographie und Wirtschaftskunde, Geometrisch Zeichnen, Geschichte, Haushaltsökonomie und Ernährung, Physik, Psychologie und Philosophie, Rechtskunde, Religion, Sportkunde
Vergütung pro h (brutto)
16,10 Euro / Wochenstunde
Vergütung bei 20h/Woche in diesem Gegenstand (brutto)
322,00 Euro / Monat
Wer kann mir Auskünfte über mein Entgelt geben?
Auskünfte zum Entgelt erhalten Sie von der Bildungsdirektion Ihres Bundeslandes.
Bekomme ich von Anfang an mein volles Entgelt?
Ja, Sie bekommen ab dem Start der Unterrichtstätigkeit Ihr volles Gehalt. Falls zu diesem Zeitpunkt die Anrechnung Ihrer Vordienstzeiten noch nicht abgeschlossen ist, kann es sein, dass vorläufig ein reduziertes Grundgehalt ausbezahlt wird. Die Auszahlung der Differenz zum vollen Grundgehalt erfolgt allerdings rückwirkend nach Abschluss der Anrechnung.