Information zur Registrierung
Wichtiges für die Registrierung:
- Vor und nach der E-Mail Adresse darf kein Leerzeichen gemacht werden. Es könnte sein, dass Sie sonst keine E-Mails von uns empfangen.
- Tragen Sie Ihren Vornamen und Nachnamen in das dafür vorgesehene Feld ein und schreiben Sie die Anfangsbuchstaben jeweils groß.
- Schreiben Sie keinen Titel zu Ihrem Vor- oder Nachnamen dazu, dafür gibt es ein eigenes Feld.
- Kontrollieren Sie vor dem Abschicken Ihrer Bewerbung unbedingt all Ihre Eingaben! (E-Mail Adresse, Name, Dokumente, etc.)
Welche Dokumente muss ich für die Registrierung zum Quereinstieg hochladen?
- Die Abschlussurkunden meines abgeschlossenen Hochschulstudiums gegebenenfalls meiner Hochschulstudien
- Liste aller positiv absolvierten Lehrveranstaltungen sowie Curriculum des jeweiligen Studiums und Diploma Supplement
- Nachweise für meine mindestens dreijährige zum angestrebten Unterrichtsfach fachverwandte Berufspraxis. Damit belegt werden soll das zeitliches Ausmaß (Vollzeit), die entgeltliche Tätigkeit und die zeitliche Lage der Tätigkeit nach Abschluss des Studiums. Als Nachweise gelten beispielsweise als Angestellte/r Dienstzeugnisse und Versicherungsdatenauszug, bzw. als Freiberufler/in eine Bestätigung des Steuerberaters oder des Finanzamtes.
- Ein Bewerbungsvideo von maximal 3 Minuten ist ausschließlich direkt auf der Plattform hochzuladen (keine externen Links).
- Ein detaillierter Lebenslauf
- Ein Motivationsschreiben
- Personen mit nichtdeutscher Erstsprache: Nachweis des Sprachzertifikats C1
- „Gegenüberstellung“: Lehrplan des gewünschten Unterrichtsfaches UND Lehrveranstaltungen im Rahmen des abgeschlossenen Studiums
Wie kann ich meine Bewerbungsunterlagen vorbereiten?
Die Bewerbungsunterlagen können ganzjährig auf der Plattform „Bewerbung Online“ unter
https://bewerbung.bildung.gv.at/ hochgeladen und dort ab Herbst 2026 auch jederzeit abgesendet werden. Ab Herbst 2026 gibt es kein zeitlich begrenztes Registrierungsfenster mehr. Bei erfolgreicher Übermittlung der Unterlagen wird eine Bestätigungsmail zugesandt.
https://bewerbung.bildung.gv.at/ hochgeladen und dort ab Herbst 2026 auch jederzeit abgesendet werden. Ab Herbst 2026 gibt es kein zeitlich begrenztes Registrierungsfenster mehr. Bei erfolgreicher Übermittlung der Unterlagen wird eine Bestätigungsmail zugesandt.
Wie erfolgt der Prozess der Vorregistrierung mit der Bedarfseinschätzung der Bildungsdirektion (BD)?
Über die Vorregistrierung erfolgt die Bedarfseinschätzung der BD für den Einsatz im gewünschten Unterrichtsfach. Hierzu kann bei der Bewerbung u.a. nur ein Bundesland (eine BD) bzw. mehrere Bildungsregionen (in einer BD) angegeben werden. Diese Bildungsdirektion prüft individuell, ob es für die gewünschten (max. 3) Fächer im Quereinstieg für die Sekundarstufe Allgemeinbildung im Bundesland Bedarf gibt.
- Bei positiver Bedarfseinschätzung der BD wird die Bewerbung für den 3-stufigen Zertifizierungsprozess an die Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) weitergeleitet. Ein Informationsmail ergeht dazu an die Bewerberin bzw. den Bewerber.
-->Der Bedarfsrechner zeigt mit dem Fächerranking, welche Fächer (in Grün) bundesweit besonders gute Chancen für eine bedarfsorientierte Zertifizierung haben, denn nicht alle Fächer haben dieselben Aussichten auf Anstellung als Lehrerin bzw. Lehrer.
--> Ggf. nimmt die Bildungsdirektion direkt Kontakt mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber auf bez. der individuellen Bedarfseinschätzung. - Bei negativer Bedarfseinschätzung der BD erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber ebenso eine schriftliche Rückmeldung. Damit kann die Vorregistrierung, die für den Zertifizierungsprozess notwendig ist, nicht abgeschlossen werden. Allerdings kann sich die Bewerberin bzw. der Bewerber unmittelbar danach in einem anderen Bundesland nochmals via Bewerbung Online bewerben und dort die Vorregistrierung (abermals) durchlaufen. Im selben Bundesland ist nur eine (negative) Bedarfseinschätzung der BD pro Schuljahr möglich. Im darauffolgenden Schuljahr kann eine neue Bedarfseinschätzung für das gewünschte Fach bzw. die gewünschten Fächer im selben Bundesland gestartet werden.
Was ist eine „Gegenüberstellung“?
Damit gemeint ist ein Dokument mit einer Vorlage, das auf der Plattform Bewerbung Online (Get Your Teacher Portal) auszufüllen ist.
Bei der „Gegenüberstellung“ sind auf der einen Seite der Lehrplan des gewünschten Unterrichtsfaches (max. 3 Fächer) UND auf der anderen Seite die Lehrveranstaltungen im Rahmen des abgeschlossenen Studiums – inkl. absolvierter EC (ECTS-AP) bzw. SWS (Semesterwochenstunden) darzulegen. Links zu den Lehrplänen sind u.a. hier zu finden:
https://www.paedagogik-paket.at/massnahmen/lehrp ...
WICHTIG: Es ist zu beachten, dass in der Spalte „Lehrveranstaltungen im Rahmen des abgeschlossenen Studiums“ die Summe mindestens den Wert von 30 EC bzw. 20 SWS* ergeben muss, um die „Gegenüberstellung“ erfolgreich abschließen zu können. Unterrichtsfächer ohne vollständige „Gegenüberstellung“ (mit den Lehrveranstaltungen bzw. Inhalten des abgeschlossenen Studiums im entsprechenden Ausmaß) können bei der Zertifizierung nicht berücksichtigt werden.
Bei der „Gegenüberstellung“ sind auf der einen Seite der Lehrplan des gewünschten Unterrichtsfaches (max. 3 Fächer) UND auf der anderen Seite die Lehrveranstaltungen im Rahmen des abgeschlossenen Studiums – inkl. absolvierter EC (ECTS-AP) bzw. SWS (Semesterwochenstunden) darzulegen. Links zu den Lehrplänen sind u.a. hier zu finden:
https://www.paedagogik-paket.at/massnahmen/lehrp ...
WICHTIG: Es ist zu beachten, dass in der Spalte „Lehrveranstaltungen im Rahmen des abgeschlossenen Studiums“ die Summe mindestens den Wert von 30 EC bzw. 20 SWS* ergeben muss, um die „Gegenüberstellung“ erfolgreich abschließen zu können. Unterrichtsfächer ohne vollständige „Gegenüberstellung“ (mit den Lehrveranstaltungen bzw. Inhalten des abgeschlossenen Studiums im entsprechenden Ausmaß) können bei der Zertifizierung nicht berücksichtigt werden.
Ausnahme: Für Unterrichtsfächer mit mehreren Fachbereichen (Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung sowie Psychologie und Philosophie,) sind in der Gegenüberstellung Nachweise für beide Fachbereiche zu erbringen. Für jeden Fachbereich müssen daher in der Gegenüberstellung jeweils 20 EC bzw. 13 SWS – also insgesamt 40 EC bzw. 26 SWS – dargelegt werden.
Die „Gegenüberstellung“ dient der Einordnung der Bewerberinnen und Bewerber für den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung, mit welchen abgeschlossenen Studieninhalten welche zertifizierten Unterrichtsfächer (gemäß Lehrplan der Sekundarstufe I und II – bis zur Matura) möglich sind. Des Weiteren wird diese „Gegenüberstellung“ von der Zertifizierungskommission (ZKQ) für die Prüfung des fachlich geeigneten Studiums gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Zertifizierungsprozesses verwendet – vgl. Voraussetzungen für den Quereinstieg auf https://www.klassejob.at.
Die „Gegenüberstellung“ dient der Einordnung der Bewerberinnen und Bewerber für den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung, mit welchen abgeschlossenen Studieninhalten welche zertifizierten Unterrichtsfächer (gemäß Lehrplan der Sekundarstufe I und II – bis zur Matura) möglich sind. Des Weiteren wird diese „Gegenüberstellung“ von der Zertifizierungskommission (ZKQ) für die Prüfung des fachlich geeigneten Studiums gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Zertifizierungsprozesses verwendet – vgl. Voraussetzungen für den Quereinstieg auf https://www.klassejob.at.