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Voraussetzungen für den Quereinstieg Allgemeinbildung
Welche Voraussetzungen braucht es für den Quereinstieg Allgemeinbildung?
  • Ein abgeschlossenes, fachlich geeignetes oder facheinschlägiges Studium an einer Universität oder Fachhochschule im Umfang von mindestens 180 EC (Bachelorniveau).
  • Ein C1 Deutsch Zertifikat, wenn die Muttersprache nicht Deutsch ist.
  • Eine nach dem Studium liegende, fachlich geeignete Berufspraxis im Ausmaß von mindestens 3 Jahren.
    Wenn man bereits 2 Jahre Vollzeit an einer Schule unterrichtet hat, verkürzen sich die 3 Jahre an Berufserfahrung auf 2 Jahre.
    Bei Lehrermangel 1,5 Jahre fachverwandte Berufserfahrung.
Kann ich quereinsteigen, wenn ich einen Sondervertrag im alten Dienstrecht habe?
Wenn Sie im Alten Dienstrecht sind, können Sie nicht für den Quereinstieg zertifiziert werden.
Ein Wechsel aus dem Regelvetrag im alten Dienstrecht, sowie aus dem Sondervertrag im alten Dienstrecht ist nicht möglich.
Woher weiß ich, ob das abgeschlossene Hochschulstudium (Uni/FH) für den Quereinstieg Allgemeinbildung passt?
Die Zertifizierungskommission beurteilt, ob Sie mit Ihrem Studium in dem von Ihnen gewünschten Unterrichtsgegenstand unterrichten können. Sie können sich hier registrieren.
Was wird als Berufserfahrung anerkannt?
Die Berufserfahrung muss inhaltlich für das Unterrichtsfach, das Sie unterrichten wollen, nützlich sein. Das ist in der Regel dann gegeben, wenn diese im inhaltlichen Zusammenhang zu dem Studium steht, das als Basis für Ihre Zertifizierung dient. Folgende Beispiele können als Orientierung dienen:
  • Unterricht einer lebenden Fremdsprache: Tätigkeit als Dolmetscher/in oder Übersetzer/in, Tätigkeiten in der Reiseleitung oder Fremdenführung, ebenso aber auch Tätigkeit in einem exportorientierten Unternehmen mit fallweiser Verwendung der jeweiligen Fremdsprache als Arbeitssprache oder als Native Speaker
  • Unterrichtsgegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung: Tätigkeit als Historikerin oder als Historiker im Museum, ebenso aber auch als Journalistin oder als Journalist in der Redaktion einer Tageszeitung oder im Bibliotheks- oder Dokumentationsdienst
  • Unterrichtsgegenstand Musikerziehung: Tätigkeit als Musikerin oder als Musiker in einem Orchester oder als Mitglied einer Band, ebenso aber auch Tätigkeit im Management eines Kulturveranstalters
  • Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport: Tätigkeit als Trainerin oder Trainer im sportlichen Bereich, ebenso aber auch eine Anstellung im Managementbereich beim österreichischen Schiverband oder bei einem Fußballklub
  • Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung oder im technischen und textilen Werkunterricht: Tätigkeit als freischaffende Künstlerin oder als freischaffender Künstler, ebenso aber auch Tätigkeit im Verkauf bei einer Galerie
  • Unterrichtsgegenstand Deutsch: Lektor/innentätigkeit bei einem Verlag, Bibliotheks- und Dokumentationsdienst, ebenso aber auch bei einer Verwendung in der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterrichtsgegenständen Physik, Biologie und Umweltkunde oder Chemie: Tätigkeiten in der Forschung, Labordiagnostik, Umweltanalytik, ebenso aber auch bei einer Verwendung in der Energie- oder Umweltberatung
  • Religion: Tätigkeit in Arbeitsfeldern der pastoralen Arbeit der jeweiligen anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft
Was kann ich machen, wenn ich einen Sondervertrag im pd-Schema habe und kein fachlich geeignetes Studium zu einem der derzeit unterrichteten Fächer habe?
Sie können sich bei der Zertifizierungskommission informieren, für welchen Unterrichtsgegenstand Sie mit Ihrem Studium zertifiziert werden können und gegebenenfalls über den Quereinstieg einen Regelvertrag im Schulwesen erhalten.
Was kann ich tun, wenn ich nicht alle Voraussetzungen erfülle?
Falls Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie ein reguläres Lehramtsstudium absolvieren.